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Mit diesen Tipps gelingt dir der BAföG-Antrag


Der Schüler-BAföG Antrag - Ein großes Wort, das schon alleine beim Hören innerlich für Überforderung sorgen kann.

Ja, der Antrag ist eine tendenziell aufwendige Sache. Du kannst zwar ab einem bestimmten Punkt des Antrags nicht mehr beeinflussen, wie schnell dieser letztendlich durch geht, aber mit diesen Tipps & Tricks meisterst du den BAföG-Antrag und kannst den Prozess eventuell sogar ein wenig beschleunigen.

Wie genau das funktioniert, verraten wir dir hier!

Autor: Miri Morales
Lesezeit: 5 Minuten

1. Schüler-BAföG - Was ist das überhaupt?

In der Antragstellung unterscheidet sich das Schüler-BAföG kaum vom Studenten-BAföG. Aber dies ist auch nur in der Antragstellung der Fall, denn grundsätzlich unterscheidet es sich deutlich.

Das Ziel des Schüler-BAföGs ist es, jungen Menschen trotz mangelnder Finanzen eine Ausbildung zu ermöglichen. Somit bist du von wirtschaftlichen und sozialen Situationen unabhängig. Der große Win dieser Form von BAföG ist, dass du die Förderung zum Ende deiner Ausbildung nicht zurück zahlen musst. Beim BAföG für Studierende ist es im Gegensatz anteilig zurück zu zahlen.

Anders als beim herkömmlichen BAföG wird beim Schüler-BAföG nach der Schulform unterschieden, die du besuchen möchtest. Studierst du an einer höheren Fachschule oder Akademie hast du einen Anspruch auf das Schüler-BAföG. Deswegen gilt dies auch für deine Ausbildung bei THS.

Was die Förderungsdauer betrifft, bist du bis zum Abschluss deiner Ausbildung bei THS. BAföG-berechtigt. Hierbei ist jedoch wichtig, dass du die Folgeanträge (jährlich zu Beginn des neuen Schuljahres) immer rechtzeitig einreichst. 


2. Drei Tipps zum Antragsprozess

#01 l Früh beantragen lohnt sich

Generell gilt beim Schüler-BAföG Antrag: Je früher du mit der Antragstellung startest desto besser ist es - vor allem für dich. Denn solltest du Anspruch auf BAföG haben, bekommst du die Zahlung ab dem Monat des Bewilligungszeitraumes zugesichert, in dem du es beantragt hast. Der Bewilligungszeitraum umfasst immer ein Jahr deines Studiums. BAföG bekommst du also frühestens ab dem Beginn deiner Ausbildung. Genauer gesagt ab dem ersten Tag des Monats in dem der Unterricht startet.

Du musst spätestens im ersten Monat, in dem BAföG möglich wäre, auch einen Antrag stellen, um deinen Anspruch zu wahren. Wenn du ihn erst später einreichst, kannst du erst vom Monat der Antragstellung an BAföG bekommen. Im BAföG gibt es ein Monatsprinzip. Er wird also stets für einen vollen Monat BAföG geleistet.

Grundsätzlich solltest du damit rechnen, dass es von dem Zeitpunkt deines Antrags (sobald du also das erste Schreiben ans Amt geschickt hast) bis zur ersten Zahlung in der Regel 3 Monate dauert. Dieser Zeitraum soll einen groben Richtwert für dich darstellen. Je nach Auslastung der Ämter kann deine erste BAföG-Zahlung früher oder später stattfinden.

Damit du es dir besser vorstellen kannst, kommt hier ein Beispiel:

Du startest mit deinem Studium im Oktober und hast deswegen dein BAföG schon frühzeitig im Juli beantragt. Da du aber erst ab Oktober das Studieren anfängst, bekommt du deine erste BAföG-Zahlung auch erst ab Oktober - unter der Voraussetzung, dass der Antrag schon vollständig vom BAföG-Amt bearbeitet wurde. Sollte das Amt mit der Antragsbearbeitung allerdings länger brauchen - beispielsweise bis November -, kannst du dir durch eine rechtzeitige Antragstellung eine Nachzahlung sichern. Somit bekommst du in dem Fall als erste BAföG-Zahlung den Betrag von November plus zusätzlich den Oktober-Betrag in Form einer Nachzahlung.

#02 l Ein formloser Antrag kann helfen

Du schaffst es nicht, alle Unterlagen für den Antrag zusammen zu bekommen? Keine Sorge, denn was viele nicht wissen ist, dass du erstmal einen formlosen Antrag stellen kannst. Zu Beginn hilft dir diese Form, den Bearbeitungsprozess ins Rollen zu bringen. Mit dieser Antragsvorlage kannst du direkt loslegen. Wir empfehlen dir, den formlosen Antrag 3-4 Monate im Voraus zu stellen.

Bei dem formlosen Antrag ist vor allem zu beachten, dass zum Ausdruck kommt, dass du beabsichtigst BAföG beziehen zu wollen. Es reicht also nicht aus einfach Unterlagen oder allgemeine Informationen anzufordern.

Wichtig ist hierbei, dass es sich bei dem formlosen Antrag nicht um einen vollständigen Antrag handelt. Denn dieser muss auf den Formblättern erfolgen. Übrigens ist der gesamte Antrag online möglich. Damit ein Antrag vollständig ist, muss er alle notwendigen Nachweise und Unterlagen enthalten.

Dieser formlose Antrag ist also beispielsweise eine gute Möglichkeit, wenn du für den laufenden Monat die Förderung noch retten möchtest. Oder aber du legst aus irgendwelchen Gründen Wert darauf, dass deine Vermögenserfassung an diesem Tag festgestellt wird. Der Tag der Antragstellung ist nämlich auch der Tag, an dem für den anstehenden Bewilligungszeitraum das Vermögen abschließend festgestellt wird. Alle Änderungen, die in diesem Bewilligungszeitraum liegen, bleiben bis zu deiner nächsten Antragstellung (beispielsweise im Folgejahr) unberücksichtigt.

Gut zu wissen:
Bei dem Tag der Antragstellung handelt es sich um den Tag, an dem der Antrag beim Amt eingeht. Gibst du also beispielsweise am 30. September den Brief bei der Post auf, geht er erst im November beim Amt ein. Somit ist das zu spät, um für den September noch BAföG zu bekommen.

 

3. Möglichst vollständige Unterlagen machen den Unterschied

Da es sich bei der Schüler-BAföG-Förderung um eine staatliche Förderung handelt, die nicht zurück gezahlt werden muss, umfasst der Antrag natürlich auch viele Unterlagen und Nachweise. Du solltest also versuchen, so viele Unterlagen wie möglich bereits bei Antragstellung zusammen zu haben. Keine Sorge - es wird kaum möglich sein, alles komplett auf einmal einzureichen und das ist ganz normal. Aber je vollständiger deine Unterlagen bereits zu Beginn sind, desto weniger bittet dich das Amt Dokumente nachzureichen. Und dementsprechend schneller geht dann auch die Bearbeitung. Wir empfehlen dir 2-3 Monate vor Start deines Studiums möglichst alle Unterlagen einzureichen. Die Vollständigkeit ist also sehr wichtig!

Am Besten fragst du auch deine Schule oder Ausbildungsstätte zeitnah nach entsprechenden Unterlagen an. Du brauchst z.B. eine Bestätigung (Formblatt 2), dass du dort eine Ausbildung, Lehre oder Weiterbildung machst und die Schule BAföG-berechtigt ist. THS.Studenten bekommen die Infos zum Formblatt unter info@ths-akademie.de.


4. Die Höhe der Förderung

Ob bzw. wie viel Geld du bekommst, ist immer abhängig von der Höhe des Einkommens deiner Eltern. Dieses wird ebenso wie dein eigenes Vermögen oder Einkommen, anteilig auf deinen BAföG-Anspruch angerechnet und kann diesen verringern. 

Grundsätzlich setzt sich der Förderungssatz aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Grundbetrag
  • Zuschuss zu den Mietkosten
  • Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung (solltest du nicht familienversichert sein, zB. Ab 25 Jahre)

Insgesamt ist eine Förderung von 247€ bis zu 752€ im Monat möglich. Solltest du über 25 Jahre alt und somit nicht familienversichert sein, würde noch mal ein Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung von bis zu 109€ dazu kommen. Bei Studis Online findest du mehr Informationen zum BAföG-Höchstsatz.


5. Zusätzliches Einkommen: Was ist erlaubt?

Falls du trotz BAföG noch eine zusätzliche Einnahmequelle benötigst, kannst du beispielsweise einen Minijob ausüben. Die aktuellen BAföG-Regelungen erlauben dir ein zusätzliches Einkommen von bis zu 5.400€ im Bewilligungszeitraum (BWZ). Das entspricht zum Beispiel genau einem 450€-Job. Du musst das Geld allerdings nicht monatlich verdienen, sondern kannst auch zu Beginn oder Ende des Jahres (zum Beispiel in den Ferien) einen Ferienjob ausüben und das Geld so auf einmal verdienen. Wichtig ist nur, dass du den Freibetrag von eben 5.400€ dabei nicht überschreitest. Ansonsten musst du den Betrag, mit dem du drüber liegst, am Ende wieder zurück zahlen bzw. würde dein BAföG dann entsprechend gekürzt werden.

6. PRAKTISCHE TIPPS FÜR DICH

Zusammenfassend hier noch mal die wichtigen Tipps für dich:

  • Beantrage dein Schüler-BAföG so früh wie möglich
  • Mit einem formlosen Antrag kannst du den Prozess der Bewilligung schon 4 Monate früher anstoßen
  • Je früher du alle Unterlagen eingereicht hast, desto schneller kann es gehen
  • Das Formblatt 2 bekommst du von deiner Schule/ Akademie/ Berufsstätte ausgestellt

Wusstest du, dass es im Internet viele Dienstleistungen gibt, die dir bei der Antragstellung helfen können? Hier zahlst du dann pro Antrag einen gewissen Betrag. Der große Vorteil ist hierbei, dass du Schritt für Schritt in deinem Antrag begleitet wirst. Meistens gibt es sogar eine „Geld-zurück-Garantie“, solltest du kein Anspruch auf BAföG haben.

Du findest eine solche Dienstleistung beispielsweise auf mystipendium.


7. Du bist Student bei THS.?

Im THS.Portal haben wir aktuell noch nicht die Möglichkeit, dir alle wichtigen Bescheinigungen auszustellen. Das Formblatt 2 kannst du aber ganz leicht in der Geschäftsstelle bei Veronika beantragen. Schreibe hierfür einfach eine Mail an info@ths-akademie.de

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